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Tiere aus dem Tierschutz – was ist zu beachten?

Was passiert bei einer Vorkontrolle? Wie gewöhne ich mein neues Tier am Besten ein? Und, und, und...WIr versuchen euch hier einige Fragen zu beantworten und hilfreiche Tipps für euer Tierschutz-Tier zu geben.

Vorkontrolle

Also zuerst einmal: Angst braucht niemand vor der Vorkontrolle zu haben In erster Linie geht es uns darum, zu prüfen, ob das ausgewählte Tier bei Ihnen ein glückliches Zuhause finden kann. Die Wohnumstände müssen natürlich zum Tier passen. Manchmal flunkern die Interessenten hier und die Mitarbeiter des Tierschutzes finden zum Beispiel nicht das angepriesene Haus nebst Garten vor, sondern stehen beim Kontrolltermin vor einem 12-Geschosser mitten in der Stadt. Den Mitarbeitern geht es auch nicht darum, ob ihre Wohnung blitzblank geputzt ist. Sie schauen nicht in alle Ecken und sie prüfen auch keine Gehaltsabrechnungen. In einem netten Gespräch kommen die Themen ganz automatisch darauf, wie Sie sich den Alltag mit dem neuen Haustier vorstellen, wie lange dieses am Tag allein sein muss und ob Sie bedacht haben, dass neben der Schutzgebühr, welche für das Tier erhoben wird, noch jede Menge weiterer Kosten auf Sie zukommen. So ganz nebenbei bekommen die Tierschützer dann die Informationen, welche sie brauchen und können sich so einen Gesamteindruck bilden. Sie müssen sich weder verstellen noch alles wissen - seien Sie einfach Sie selbst!

Schutzvertrag

Wer vom Tierschutz ein Tier übernimmt, muss einen Schutzvertrag unterzeichnen. Außer Name, Adresse und Nr. des Personalausweises findet sich eine genaue Beschreibung des Tieres darin, die Haltungsbedingungen und die Höhe der Schutzgebühr. Obwohl jeder Verein seine eigenen Verträge hat, weichen diese untereinander nur im Detail ab. In allen Verträgen verpflichtet sich der Besitzer das Tier artgerecht zu halten, es gut zu pflegen, Krankheiten tierärztlich behandeln zu lassen und das Tier weder zu verkaufen noch zu verschenken. Im Allgemeinen dürfen Hunde nicht im Zwinger oder an der Kette gehalten werden und es darf nicht gezüchtet werden, etc. um weiteres Elend zu verhindern. Der Unterzeichner erklärt sich ferner damit einverstanden, vom Tierschutz hinsichtlich seiner Tierhaltung kontrolliert zu werden. Mit seiner Unterschrift verpflichtet sich der Tierhalter, wie bei jedem anderen privatrechtlichen Vertrag auch, die Vertragsbedingungen einzuhalten.

Ergibt nun eine Kontrolle, dass das Tier entgegen diesen schriftlichen Vereinbarungen leben muss, hat der Tierschutz aufgrund dieser Schutzverträge eine Handhabe gegen den Tierhalter. Es gibt Gerichtsurteile, die den Vertragsbruch strafen und den Tierschützern in vollem Umfang Recht geben - und zwar unabhängig von Expertengutachten oder amtstierärztlichen Aussagen. Das Strafmaß geht von der Zahlung eines Bußgeldes an den Verein und die Übernahme der Gerichtskosten bis zur Herausgabe des Tieres an den Tierschutz.Dies geschieht nur zum Schutz des vermittelten Tieres, dem man so weiteres Leid ersparen will.

Wieso eine Schutzgebühr?

Bei der Übernahme eines Tieres muss der neue Besitzer eine Schutzgebühr bezahlen. Sie soll deutlich machen, dass das Tier einen materiellen und emotionellen Wert hat. Keinesfalls ist es als Geschenk gedacht, das spontan entgegengenommen und schnell wieder weggeworfen werden kann. Die Schutzgebühr soll mithelfen das Tier vor dem Schicksal zu bewahren, welches es in vielen Fällen schon mal erlebt hat. Ausserdem hilft sie, die finanzielle Situation des neuen Herrchens zu beurteilen, wer kein Geld für die Schutzgebühr aufbringt (aufbringen kann), wird dies vielleicht auch später für Futter oder den Tierarzt nicht tun. Tierschutzvereine finanzieren sich über Mitgliedsbeiträge, Spenden und Schutzgebühren. Schutzgebühren beziehen sich auf die Ausgaben für Kastration, Impfung, Entwurmung, Streu, Futter etc. und sind nur ein kleiner Tropfen auf dem heissen Stein. Aber so hilft dieses Geld von vermittelten Tieren all denen, die keine Chance haben ein neues Zuhause zu finden, weil sie alt, verhaltensgestört oder zu krank sind. Und sie unterstützt kostenintensive Vorhaben, wie z.B. Kastrationen bei wildlebenden Katzen.

Die Schutzgebühr trägt somit ihren Namen zurecht, weil sie hilft Tiere zu schützen.

Eingewöhnung

Schaffen Sie sich alle Katzenutensilien an (Katzentoilette, Einstreu, Futter, Futternapf, Wasserschüssel, Kratzbaum, Katzengras, Transportkorb, evtl. Schlafnest, -decke oder -korb), bevor Sie die Katze aus der Pflegestelle abholen!

Stellen Sie den hohen Kratzbaum möglichst so auf, dass die Katze durch ein Fenster ins Freie blicken kann.

Bieten Sie der Katze einen Schlafplatz an (Decke, Katzenkorb ...). Die Stelle sollte keiner Zugluft ausgesetzt sein und in einem ruhigen Bereich der Wohnung bzw. des Hauses liegen. Allerdings wird dies nur ein Angebot für die Katze sein, letzten Endes wird sie ihren Lieblingsplatz selbst wählen.

Die Katzentoilette sollten Sie die ersten Tage im gleichen Zimmer wie den Schlafplatz aufstellen, jedoch niemals in der Nähe des Futterplatzes.

Den Futterplatz (Nassfutter, Trockenfutter und unbedingt frisches Wasser - KEINE Milch!) sollten Sie die ersten Tage im gleichen Zimmer wie Schlafplatz und Toilette aufstellen.
Besonders in größeren Wohnungen oder Häusern sollten Sie ängstliche Katzen die ersten Tage nach Möglichkeit in nur einem Zimmer halten, sie dort häufig besuchen und erst dann die übrige Wohnung zur Erkundung freigeben.

Holen Sie jetzt die Katze mit dem Transportkorb ab: Nehmen Sie eine alte saubere Decke mit, die sie gegen die evtl. Lieblingsdecke Ihres neuen Schützlings in der Pflegestelle tauschen. Die bekannten Gerüche beruhigen die Katze im Katzenkorb beim Transport und bei Ihnen Zuhause. Helfen Sie mit, dass alles möglichst ruhig abläuft.

Stellen sie Zuhause den Transportkorb in das vorbereitete Zimmer in eine ruhige Ecke. Lassen Sie den Korb mit der Decke einige Tage im Zimmer, wenn die Katze den Korb anfangs als Rückzugsplatz benutzt.

Alle Fenster und Türen sind jetzt geschlossen zu halten (nicht kippen, siehe oben), bzw. nur mit Bedacht zu öffnen. Beaufsichtigen Sie besonders Kinder. Wenn Ihnen die Katze in den ersten Tagen oder Wochen aus der Wohnung bzw. dem Haus entkommt, kommt sie in der Hälfte aller Fälle nicht mehr zurück!

Besonders bei ängstlichen Katzen sollte nur 1 Person im Zimmer sein. Dann wird der Transportkorb geöffnet. Die Katze entscheidet selbst, ob sie gleich oder später das Zimmer erkundet.

Haben Sie nun Geduld mit Ihrem neuen Familienmitglied:

Es ist völlig normal wenn

  • sich die Katze die ersten Tage (oder bei ängstlichen Katzen sogar Wochen) hinter einer Couch, unter einem Bett usw. versteckt und womöglich nur Nachts Futternapf und Katzentoilette aufsucht. Holen Sie die Katze in dieser Zeit NICHT hervor, veranstalten Sie keine Jagden auf das Tier und halten Sie kleinere Kinder fern! Sprechen Sie beruhigend auf Sie ein. Sie wird von selbst kommen!
  • etwa drei Tage kein Futter annimmt. Trotzdem müssen Sie das Nassfutter und Wasser täglich frisch anbieten.
  • zwei bis drei Tage keinen Kot absetzt
  • zwei bis drei Tage leichten Durchfall hat.

Sollten allerdings andere Krankheitssymptome auftreten, suchen Sie bitte umgehend einen Tierarzt auf. Trotz eines gesundheitlichen Allgemeinchecks kann man versteckte Krankheiten leider nie ausschließen.

Seien Sie sich dessen bitte immer bewusst. Informieren Sie uns bitte, so können wir eine gemeinsame Lösung finden.

Wohnungskatze oder Freigänger:

Unsere Tiere werden entweder als sog. Wohnungskatze oder einen sog. Freigänger vermittelt.

Grundsätzlich: Katzen sollten immer tätowiert sein oder/und einen sog. Transponder implantiert haben- und - bei einem Haustierregister (z.B. TASSO) kostenlos registriert sein. Damit hat Ihre Katze sozusagen einen Personalausweis dabei. Sollte sie entlaufen und aufgefunden werden, können Tierärzte und Tierheime die Nummern auslesen und mit Hilfe dieser Haustierregister das Zuhause der Katze ermitteln und Sie benachrichtigen.

Freigänger werden Ihnen vermittelt, wenn Ihre Katze bei Ausflügen in die Umgebung durch Straßen- oder Bahnverkehr eher gering gefährdet ist. Freigänger sind Ausflüge ins Freie gewohnt und lassen sich nicht mehr nur an Wohnungshaltung gewöhnen. Meist entwickeln Sie Verhaltensstörungen (Unsauberkeit, Aggressionen) wenn solche Katzen gezwungen werden nur in einer Wohnung zu leben! Vom diesbezüglichen evtl. Wohlverhalten der Katze in der Pflegestelle, kann nicht auf das spätere Verhalten im neuen Zuhause geschlossen werden.

Bevor Sie Ihrer Katze den ersten Ausflug genehmigen, müssen mindestens vier, besser noch 6 Wochen vergangen sein! Die Katze muss erst mit Ihnen vertraut sein, also zutraulich sein, das kann auch länger als 4 Wochen dauern. Erst dann genehmigen Sie den ersten Ausflug, möglichst an einem ruhigen Tag. Halten Sie dies durch, auch wenn die Katze in dieser Zeit lästig wird!

Auch wenn Sie eine Katzeklappe eingebaut haben, lassen Sie die Katze möglichst erst durch eine normalen Türe ins Freie. Halten sie diese Türe die ersten male so lange offen, bis Ihre Katze wieder zurück ist. Das kann auch einige Stunden dauern! Die Katzenklappe bieten Sie erst einige Tage später an.

Wohnungskatzen werden vermittelt, wenn Sie die Katze nicht ins Freie lassen wollen oder dies wegen des Straßenverkehrs zu gefährlich ist. Von diesen Katzen ist bekannt, dass sie bisher nur in einer Wohnung lebten und dies ohne Verhaltensstörungen akzeptierten (besonders bei Wohnungskatzen gilt: Fenster und Türen NIEMALS ohne Aufsicht in Kippstellung belassen). Katzen die nur in Wohnung bzw. im Haus leben, brauchen besonders viel Zuwendung und Zeit für Spiele mit ihren Menschenfreunden - täglich mindestens eine Stunde. Für die Wohnungshaltung ideal sind zwei, bereits aneinander gewöhnte Katzen; häufig warten solche, gut miteinander verträglichen Tiere, bei uns bereits gemeinsam auf ein neues Zuhause.

Wenn allerdings die Tiere täglich mehr als 10 Stunden alleine in der Wohnung bleiben müssten, sollte auf die Anschaffung eines Haustieres grundsätzlich verzichtet werden!

Wenn die Katze zu anderen hinzukommt

Grundsätzlich: Wenn es gelingt mehre Katzen im gleichen Haushalt aneinander zu gewöhnen, ist dies ein erheblicher Gewinn für Mensch und Tier! UND: Es gelingt meistens!

Wenn Sie die räumliche Möglichkeit haben, sollten Sie der neu hinzukommenden Katze in den ersten Tagen den Kontakt mit den anderen Katzen ersparen. Am zweiten Tag sollten Sie beispielsweise die Schlafdecken des Neuankömmlings mit den Decken der eingewöhnten Katzen tauschen, um die Tiere über Gerüche aufeinander vorzubereiten.

Ab jetzt benötigen Sie meistens sehr viel Geduld, bis die Tiere sich tolerieren - Freundschaften werden es eher selten! Aus reichlicher Erfahrung wissen wir, dass es viele Monate dauern kann, bis es zu einem verträglichen Miteinander kommt. Sehr selten ergibt sich fast spontane Freundschaft. Manchmal wird ein erträgliches Zusammenleben der Katzen nie zu erreichen sein und kann nicht erzwungen werden. Dies kann bis zu Verhaltensstörungen (Unsauberkeit, Aggression ... ) und (bei Freigängern) zum Abwandern von Katzen führen.

Die günstigste Kombination sind zwei Kater, wobei der alteingesessene Kater, je nach Charakter, etwa bis zu 10 Jahre alt sein kann und der Neuankömmling im Idealfall ein junger Kater von vier bis fünf Monaten sein sollte. Häufig wird dann der Jungkater regelrecht vom Älteren adoptiert. Das kann natürlich auch mit jungen Kätzinnen funktionieren.

Wenn ein Freigänger zu bereits vorhandenen Freigängern eingewöhnt werden soll, wird dies u.U. schwierig: Die Eingewöhnungszeit dauert erfahrungsgemäß wesentlich länger als bei einer Einzelkatze. Der Neuankömmling muss also unbedingt ebenfalls erst vier Wochen im Haus gehalten werden, bis die neue Umgebung als das neue Zuhause erkannt ist und alle Katzen sich einigermaßen vertragen. Die Gefahr, dass der Neuankömmling andernfalls vom ersten zu frühen Ausflug nicht zurückkommt ist zu groß. Den alteingesessenen Katzen sollten in dieser Eingewöhnungszeit die gewohnten Ausflüge ins Freie weiter ermöglicht werden. Wenn Sie verstellbare Katzentürchen eingebaut haben, sollte diese auf "nur Eingang" gestellt werden, um zu verhindern, dass die neue Katze sich an von Ihnen ermöglichten Ausflügen der Alteingesessenen beteiligt.