Geflügel als Lebendfutter entsorgt

Spaziergänger haben Ende 2019 in einem Wald bei Leutenbach (Gemeinde Deining) fünf Zwerghühner (Schwedische Blumenhühner) entdeckt.
Die Hühner waren sehr scheu und wirkten verstört. Am nächsten Tag befanden sie sich noch immer an der gleichen Stelle.
Engagierte Tierschützer konnten sie mit Hilfe von Netzen einfangen und einer artgerechten Haltung zuführen.
Das Aussetzen von Geflügel stellt eine Straftat dar.
§3.2 Tierschutzgesetz lautet wie folgt:
Es ist verboten ein im Haus, Betrieb oder sonst in Obhut des Menschen gehaltenes Tier auszusetzen oder es zurückzulassen um sich seiner zu entledigen oder sich der Halterpflicht zu entziehen.