Schutzengel für alle Felle Tierschutz Oberpfalz e.V.
Flurstraße 28
92360 Mühlhausen
Tel.: 0152 07641999
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Es ist oft nicht leicht zu unterscheiden ob eine zugelaufene oder gefundene Katze ein Streuner ist oder lediglich ein Freigänger. Denn nicht jede Katze, die draußen herumschleicht, ist auch gleich eine Fundkatze.
Katzen machen zum Teil auch größere Ausflüge um ihr Zuhause.
Viele haben nichts gegen einen schönen Leckerbissen einzuwenden, den sie irgendwo bekommen können. Wenn ihnen ein Plätzchen besonders gut gefällt, legen sie sich dort auch oft stundenlang gemütlich zur Ruhe. Katzen haben aus Sicherheitsgründen meistens kein Halsband um. Viele streifen in ihrem Revier regelmäßig die gleichen Wege entlang, daher ist auch die Tatsache, daß eine Katze mehrfach in ihrer Nähe auftaucht noch kein Zeichen dafür, daß das Tier kein Zuhause mehr hat.
Wichtig: Bevor Ihr eine zugelaufene (weibliche) Katze aus der Umgebung entfernen in der sie gefunden wurde, müsst Ihr überprüfen, ob es sich eventuell um eine Mutterkatze handelt, deren Babys noch gesäugt werden. Wenn ja, die Fundkatze zunächst am Fundort lassen.
Wichtig: Wer eine Fundkatze aufnimmt, diese behält und den Fund nicht bei den zuständigen Stellen meldet, macht sich strafbar!
Denken Sie auch daran, daß vielleicht gerade jemand verzweifelt nach dieser Katze sucht. Mancher gibt selbst nach Jahren die Hoffnung nicht auf, seinen Liebling doch noch wiederzufinden.
Handlungsbedarf besteht in folgenden Fällen:
Dann sollten folgende Punkte beachtet werden:
Gibt es offensichtliche Hinweise auf den Besitzer wie Halsband oder Tätowierung?
Mit Hilfe der Tätowierung (wenn sie registriert wurde) kann der Halter ermittelt werden. Lasst euch nicht von einem fehlenden Halsband täuschen. Da Halsbänder für Katzen schnell sehr gefährlich werden können verzichten viele Tierhalter darauf und wählen eher einen Microchip oder eine Tätowierung.
Ein Fundtier muss bei dem örtlichen Tierheim/Tierschutzorganisation, der Polizei und der Gemeinde (Fundbüro) gemeldet werden.
Die Meldung im Fundbüro muss schriftlich erfolgen (Fundtieranzeige) um eine Erstattung der entstehenden Kosten für z.B. Tierarzt zu erhalten.
Auch sollte überlegt werden, ob man die Katze bei sich behält und pflegt bis sich ein Besitzer findet oder die Katze an uns oder das örtliche Tierheim übergibt.
Die Erstattungsfrist der Gemeinde gilt für die ersten 4 Wochen, obwohl das Tier erst nach 6 Monate endgültig dem „Finder“ gehört wenn sich bis dahin der Besitzer des Tieres nicht gemeldet hat.
Der Tierarzt überprüft den allgemeinen Gesundheitszustand der Katze und schaut auch gleich nach ob der Katze ein Microchip eingepflanzt wurde, über dessen Nummer der Halter herauszufinden ist.
Wenn eine schriftliche Fundtieranzeige gemacht wurde übernimmt die Gemeinde die Kosten für die tierärztliche Versorgung der Katze (innerhalb der ersten 4 Wochen).
In allen anderen Fällen sollten Sie die Katze zunächst weder regelmäßig Füttern noch mit ins Haus nehmen, sondern zunächst über einige Tage beobachten, ob das Tier wirklich ständig in der Nähe bleibt.